Mario Penack Versicherungsmakler GmbH
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Bekommt auch Ihr Betrieb den zunehmenden Fachkräftemangel zu spüren? Zwei von drei Unternehmen haben inzwischen Probleme, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Als eines der erfolgreichsten Instrumente zur Fachkräftegewinnung und -bindung hat sich in den letzten Jahren die betriebliche Krankenversicherung (bKV) etabliert. Besonders interessant für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind dabei Budget-Tarife. Was verbirgt sich dahinter?
Anders als bei einer „normalen“ Krankenversicherung, die sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzt und damit medizinische Leistungen aus vertraglich definierten Bereichen ermöglicht (zum Beispiel ambulant, stationär, zahnärztlich) können Versicherte bei Budget-Tarifen aus einem breiten Leistungsangebot das vereinbarte Budget nach eigenen Wünschen nutzen. Die meisten PKV-Anbieter stellen unterschiedliche Budget-Stufen zur Auswahl, von wenigen hundert Euro bis in den vierstelligen Bereich. Danach richtet sich auch die Höhe der Beiträge.
Das jährliche Budget steht jedem Versicherten in voller Höhe zur Verfügung. Er oder sie kann also zum Beispiel einen Teil der Summe für eine neue Brille ausgeben, einen anderen für Vorsorgeuntersuchungen oder eine professionelle Zahnreinigung. Experten sehen darin die ideale Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Der Nutzen für den Arbeitgeber: Die Beschäftigten erleben bei jedem Gang zum Arzt einen praktischen, direkten Nutzen. Das stärkt die Mitarbeiterbindung.
Immer wichtiger werden auch zusätzliche Assistance-Leistungen, die Versicherer im Rahmen ihrer Budget-Tarife anbieten. „Dieses zusätzliche Angebot ergänzt die Leistungen und gewinnt als gesundheitsfördernde Maßnahme immer mehr an Bedeutung“, erklärt Daniel Schmalley, Leiter des Competence Center Firmenkunden bei der Barmenia. Als Beispiele für solche Assistance-Leistungen nennt er unter anderem kostenlose telemedizinische Beratung, einen Facharztterminservice für die Vereinbarung eines zeitnahen Termins, aber auch Prophylaxe-Angebote wie etwa professionelle Hilfe zur Erschöpfungsprävention.
Übrigens: Die betriebliche Krankenversicherung kann bei Finanzierung durch den Arbeitgeber ohne eine Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Beiträge gelten i.d.R. außerdem als Sachleistung und müssen von den Beschäftigten nicht versteuert werden. Als Arbeitgeber können Sie sie als Betriebsausgaben geltend machen – eine echte Win-Win-Situation!
Positionieren Sie Ihr Unternehmen mit einer betrieblichen Krankenversicherung als Top-Arbeitgeber!
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) zuständig sind, verschafft Ihnen das zum 01.08.2022 reformierte Nachweisgesetz vermutlich einiges an Mehrarbeit. Das „NachweisG“ betrifft den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses gegenüber den Beschäftigten und berührt damit auch die bAV. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Worum geht es im Einzelnen?
Betriebe müssen jetzt ausführlicher als bisher einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen erbringen, auch über die Zusammensetzung des Entgeltes. Dazu gehören auch Gehaltsbestandteile, die in die betriebliche Altersversorgung fließen. Betroffen sind laut Gesetz „alle wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses“ – und zwar sowohl bei neuen Arbeitsverträgen als auch bei Änderungen bestehender Verträge.
Wichtig: Der Nachweis muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben übergeben werden. Die digitale Übermittlung, etwa per E-Mail, ist nicht zulässig. Außerdem gelten nun strengere Fristen als zuvor. Bei Änderungen an wesentlichen Vertragsinhalten (dazu zählt auch die bAV) müssen Beschäftigte spätestens an dem Tag informiert werden, an dem die Änderungen wirksam werden. Bei neuen Arbeitsverträgen sind Arbeitnehmer spätestens an ihrem ersten Arbeitstag „über Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgeltes“ in Kenntnis zu setzen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses in die Niederschrift aufgenommen werden. Für jeden nicht fristgerecht, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder gar nicht informierten Arbeitnehmer droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.
Bei der betrieblichen Altersversorgung ergeben sich darüber hinaus einige spezielle Aspekte. Wird die bAV über einen externen Versorgungsträger zugesagt, so muss der Arbeitgeber dessen Namen und Anschrift nennen. Diese Nachweispflicht gilt aber nur, wenn der Versorgungsträger nicht selbst zu dieser Information verpflichtet ist, also wie bei Pensionsfonds und Pensionskasse sowie bei Direktversicherungen.
Experten von der Württembergischen Versicherung machen noch auf einen weiteren wichtigen Punkt aufmerksam, über den häufig Unklarheit herrscht: Umstritten ist derzeit noch, ob das neue NachweisG nur für arbeitgeberfinanzierte bAV oder auch bei Entgeltumwandlung gilt. In einer Mitteilung des Arbeitsministeriums heißt es nämlich, dass die Entgeltumwandlung nicht betroffen ist. Im Gesetz finden sich diese Hinweise aber nicht. Deshalb raten die meisten Fachleute, sicherheitshalber auch bei der Entgeltumwandlung die Vorschriften des Nachweisgesetzes zu beachten.
Sie haben weitere Fragen zur bAV?
Wer hierzulande in rechts- oder steuerberatenden Berufen arbeitet, ist verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VH) abzuschließen. Denn Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte haben es mit komplexen Themenfeldern zu tun – und wenn sie Fehler machen, sind die finanziellen Konsequenzen nicht selten verheerend.
Zu den häufigsten Versäumnissen zählen nicht beachtete Fristen, eine falsche Rechtsberatung oder fehlerhafte Gutachten. Hier ein paar Fallbeispiele:
Die VH schützt vor solchen und ähnlichen Regressansprüchen. Sie prüft die Berechtigung erhobener Ansprüche und gleicht den Schaden aus, sollten sie sich als fundiert herausstellen. Experten sind sich deshalb einig, dass diese Versicherung wichtig und sinnvoll ist.
Doch Achtung: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist keine Police wie jede andere. Es gibt hier keine Musterverträge oder Verträge nach Baukastenprinzip. „Die VH muss sich exakt an den berufsrechtlichen Vorgaben orientieren“, sagt die HDI Versicherung „Dabei kommt es auf eine genaue Risikoanalyse im Einzelfall an, die von Fachleuten vorgenommen werden muss. Deshalb sollte eine VH nur mit einem erfahrenen und finanzstarken Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden.“
Tipp:
Auch wenn Sie bereits versichert sind – prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob der Vertrag noch den aktuellen Anforderungen Ihres Berufs entspricht! So ergeben sich beispielsweise für Steuerberater und Rechtsanwälte durch die Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vom 01.08.2022 bei der Berufshaftpflicht bestimmte Mindestversicherungssummen.
Klären wir gemeinsam, welche Police zu Ihnen passt!
70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit. Wichtig zu wissen: In so einem Fall nützt einem die gesetzliche Unfallversicherung überhaupt nichts. Sie zahlt nämlich nur dann, wenn sich das Malheur am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit ereignet. Ansonsten stehen Geschädigte mit den finanziellen Folgen ziemlich allein da.
Als Unternehmer sollten Sie deshalb vielleicht einmal über eine Gruppenunfallversicherung nachdenken. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich eine wirklich lohnenswerte Police. Worum geht es?
Die Gruppenunfallversicherung (GUV) ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die ein Unternehmen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abschließt. Sie kann individuell gestaltet werden – für die gesamte Belegschaft, für namentlich genannte Beschäftigte oder für bestimmte Gruppen, etwa Führungskräfte, Außendienstmitarbeiter und andere. Das Gute daran: Die Versicherung gilt weltweit und 365 Tage im Jahr rund um die Uhr. Bereits damit sichern Sie Ihren Beschäftigten einen weit besseren Schutz als die gesetzliche Versicherung. Hinzu kommt: Bei der gesetzlichen UV besteht ein Leistungsanspruch erst ab einer Erwerbsfähigkeitsminderung von 20 Prozent. Die private GUV greift dagegen bereits bei 1 Prozent. Und: Für das Unternehmen sind die Beiträge steuerlich absetzbar – ganz abgesehen davon, dass Sie mit einem solchen Benefit Ihr Image als Arbeitgeber ordentlich aufpolieren.
Leistungen fließen entweder als einmalige Invaliditätszahlung oder als lebenslange Unfallrente. Vor Vertragsabschluss lohnt es sich aber, die Versicherung im Hinblick auf weitere Leistungen genau anzuschauen. „Eine gute Police sollte immer auch wichtige Zusatz- und Serviceleistungen enthalten“, erklärt Zurich Gruppe Deutschland. Das können Pflegeleistungen, Krankentagegeld, Kostenübernahme für kosmetischen Operationen, Fahr- und Einkaufsdienste, Kinderbetreuung und einiges mehr sein. Auch ein behindertengerechter Umbau des Arbeitsplatzes gehört dazu.
Darüber hinaus haben Sie als Unternehmer die Möglichkeit, eine Gruppenunfallversicherung „auf eigene Rechnung“ abzuschließen. Leistungen gehen in diesem Vertragsmodell direkt an den Betrieb – zum Beispiel, wenn ein wichtiger Mitarbeiter nach einem Unfall ausfällt und eine Ersatzkraft beschäftigt werden muss oder Aufträge nicht ausgeführt werden können und dadurch Umsatzeinbußen entstehen. Auch hier können sich steuerliche Vorteile für den Betrieb ergeben. Dazu sollten Sie aber Ihren Steuerberater befragen.
Was die im Einzelnen leisten sollte und wie auch Ihr Unternehmen davon profitiert, erläutern wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.