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Entscheider News 2023 Ausgabe 3

Entscheider News


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Firmenrechtsschutz: Für Unternehmen unverzichtbar

Firmenrechtsschutz

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. An dieser alten Juristenweisheit ist insofern etwas dran, als tatsächlich immer schwer einzuschätzen ist, wie so ein Gerichtsverfahren ausgeht. Ebenso unvorhersehbar sind die Kosten, die den Beteiligten dabei entstehen, etwa für Anwaltshonorare und Gerichtskosten. So wie Sie sich als Privatperson mit einer privaten Rechtsschutzversicherung schützen können, sollten Sie als Unternehmer auch unbedingt an den passenden Schutz für Ihre Firma denken. Denn ein handfester Rechtsstreit kann schlimmstenfalls Ihre berufliche Existenz gefährden.

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Diese Risiken bringen Unternehmer schnell vor Gericht

„Der Firmenrechtsschutz ist für Gewerbetreibende jeder Art zu empfehlen“, betonen die Fachleute der Internet-Plattform gruender.de. Gerade KMU und Start-ups mit geringen Rücklagen brauchen für mögliche Rechtsstreitigkeiten unbedingt den passenden Versicherungsschutz. Denn im Alltag lauern zahlreiche Risiken, die Sie als Unternehmer schnell vor Gericht bringen können. Da sind einmal die „Klassiker“:

  • arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit (ehemaligen) Mitarbeitern
  • Streitigkeiten mit benachbarten Anwohnern
  • Ärger mit Leasinggesellschaften bei der Rückgabe von Fahrzeugen
  • angebliche verkehrsrechtliche Vergehen

Bei jungen Unternehmen kommen weitere Risiken hinzu: „Wenn ein Start-up zum Beispiel doch wieder Mitarbeitern kündigen muss, entstehen daraus unter Umständen Kosten, die nicht im Budget vorgesehen sind“, so Experten der Zurich Gruppe Deutschland. Streitigkeiten, die sich aus dem Wettbewerbsrecht ergeben, landen ebenfalls schnell vor Gericht. Und: Seit der Verschärfung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung sehen sich Unternehmen schneller als früher mit Forderungen aus Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen konfrontiert.

Das leistet eine gute Firmenrechtsschutzversicherung

Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt in solchen und anderen Fällen die Ausgaben für einen Anwalt und Gerichtskosten. Darüber hinaus gibt es aber weitere wichtige Bausteine, die eine gute Police enthalten sollten – beispielsweise eine Anwalts-Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist, die Prüfung von Bußgeldbescheiden bei Ordnungswidrigkeiten sowie eine Vertrags- und Dokumentenprüfung, etwa bei Arbeitsverträgen. Die Versicherungssumme sollte bei dieser speziellen Rechtsschutzversicherung stets unbegrenzt sein.

Übrigens: Möglicherweise hat Ihr Unternehmen bereits eine Betriebshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die passiven Rechtsschutz einschließt. Dieser Schutz greift aber nur bei der Abweisung unberechtigter Forderungen gegen Ihren Betrieb. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die von Ihnen selbst ausgehen, brauchen Sie dagegen unbedingt eine Firmenrechtsschutzversicherung.


Firmenrechtsschutz – wichtig für jedes Unternehmen

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So profitieren Ihre Mitarbeiter von der bKV

betriebliche KrankenversicherungZufriedene Mitarbeiter sind leistungsfähiger und loyaler – welcher Arbeitgeber wünscht sich das nicht? Wesentlich dazu beitragen kann eine betriebliche Krankenversicherung (bKV). Bei Umfragen zu den beliebtesten Benefits für Beschäftigte taucht sie regelmäßig ganz oben auf den Wunschlisten auf. Und das mit Recht. Denn mit der bKV genießen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Status eines Privatpatienten. Das bringt unschätzbare Vorteile mit sich.

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Diese Leistungen bietet die betriebliche Krankenversicherung

Am stärksten erlebbar ist das bei den privatmedizinischen Leistungen, die bKV-Versicherten zur Verfügung stehen. Dazu zählen unter anderem

  • Chefarztbehandlung und Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus
  • Kostenerstattung für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • schnellerer Zugang zu Facharztterminen
  • hohe Zuschüsse bei Zahnersatz
  • professionelle Zahnreinigung und Parodontosebehandlung
  • hohe Zuschüsse zu Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten
  • alternative Heilmethoden (z. B. Heilpraktikerbehandlungen)

Die einzelnen Bausteine sind frei wählbar. Bewährt haben sich in den letzten Jahren aber vor allem sogenannte Budgettarife. Dabei erhalten Versicherte ein festes Jahresbudget, das sie nach eigenem Ermessen für medizinische Leistungen ausgeben können. Mehr Individualität geht nicht.

Keine Wartezeit, keine Gesundheitsfragen

Weil es sich bei der bKV um eine Gruppenversicherung handelt, ergibt sich ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil: Für das Versicherungsunternehmen verteilt sich das Risiko nämlich auf mehrere Köpfe. Deshalb ist es möglich, die Mitarbeiter eines Unternehmens ohne Wartezeit und vor allem ohne Gesundheitsfragen zu versichern, sofern der Arbeitgeber die Beitragszahlung übernimmt. Auch wenn es im Einzelfall bereits Vorerkrankungen gibt, spielen diese dann keine Rolle mehr.

Hinzu kommt: Familienangehörige können in der bKV mitversichert werden – ebenfalls meist ohne Wartezeit und Gesundheitsfragen. So haben Beschäftigte die Gewissheit, dass auch ihre Liebsten top abgesichert sind. Auch – und das ist der nächste Punkt – was Vorsorgeuntersuchungen betrifft.

„Bessere Vorsorge verlängert das Leben“

So sind umfangreichere, genauere und häufigere Untersuchungen möglich als in der gesetzlichen Krankenversicherung. „Wer regelmäßig Vorsorge betreibt, kann nicht nur die eigene Lebensqualität, sondern auch die Lebenserwartung positiv beeinflussen“, erklärt Daniel Schmalley, Leiter des Competence Center Firmenkunden bei der Barmenia. Der Wuppertaler Versicherer bietet in diesem Zusammenhang zum Beispiel ein individuelles Gutscheinheft an, das Beschäftigte für die wichtigsten Vorsorgemaßnahmen nutzen können. Unkompliziert den Gutschein beim Arzt abgeben und keine Rechnung vorab begleichen.

Übrigens: Die bKV eignet sich nicht nur für Großunternehmen, sondern gerade auch für kleine und mittlere Firmen. Ein Abschluss ist bereits bei Betrieben mit fünf Mitarbeitern möglich. 


Warum eine bKV für Ihre Mitarbeiter?

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Produkthaftung: Ein komplexes Feld lieber mit Spezialisten lösen

ProdukthaftungWer haftet wofür und wie lange? Das sind die zentralen Fragen jedes Unternehmens, wenn es um Produkthaftung geht. Die Verjährung tritt laut Produkthaftungsgesetz erst zehn Jahre, nachdem das Produkt in den Handel gelangte, ein. Das bedeutet also, hat die Bodenfliese, die der Fliesenhändler einkaufte, und die erst ein oder zwei Jahre später verbaut wird, einen Mangel, haftet der Fliesenhändler dafür. 

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Ähnliche Risiken gelten beispielsweise für das Start-up, das Zutaten für Bio-Kosmetik vertreibt. Werden diese Zutaten von anderen Unternehmen in Kosmetikprodukten verarbeitet und stellen sich später bei der Anwendung als verdorben heraus, steht das Start-up in der Pflicht. Sowohl wenn die Waren eingekauft und weiterverarbeitet, komplett selbst hergestellt oder lediglich umgelabelt werden, trifft das Unternehmen immer die Herstellerhaftung. Die Folgekosten aus solchen Schäden können das Start-up leicht ruinieren.

„Darum gehört eine Betriebshaftpflichtversicherung inklusive erweiterter Produkthaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Gewerbeversicherungen für viele Unternehmen“, sagt Lars Fuchs, Experte beim Versicherer rhion-digital. Die erweitere Produkthaftpflichtversicherung versichert unter anderem Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden, Weiterverarbeitungs- und Weiterbearbeitungsschäden sowie Aus- und Einbaukosten. Bei der Risikoermittlung kommt den Produkten des Unternehmens daher eine besonders große Aufmerksamkeit zu. Da geht es um Fragen, wie „Stellen Sie Fertigprodukte/Halbfertigprodukte her?“, „Werden die Produkte mit anderen vermischt/verbunden?“ oder auch „Werden Ihre Produkte in andere Erzeugnisse eingebaut?“.

Enger Austausch mit Versicherer besonders wichtig

Besonders wichtige Kunden der Unternehmen könnten zudem verlangen, die gesetzliche Gewährleistungsfrist zu verlängern. Eine solche Forderung ist vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen. Wenn also längere Fristen vereinbart werden sollen, braucht es dafür eine besondere Vereinbarung mit dem Versicherer.

Das betrifft ebenfalls den Versicherungsschutz der sogenannten „Vorumsätze“ in der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung. Produktvermögensschäden durch Erzeugnisse, die vor Versicherungsbeginn ausgeliefert wurden, sind nicht automatisch eingeschlossen. Sie sind nur mit besonderer Vereinbarung mitversichert.

Ein Beispiel

Das versicherte Unternehmen liefert im November Zutaten, die der Kunde im Dezember verarbeitet. Zum 1. Januar wechselt dieses versicherte Unternehmen den Betriebshaftpflichtversicherer. Später im Januar stellt der Kunde fest, dass seine hergestellten Produkte fehlerhaft sind. Das wiederum ist auf die mangelhafte Zulieferung zurückzuführen.

Nun kommt das böse Erwachen: Die neue Versicherung wird die Deckung für den Schaden ablehnen, weil sogenannte Vorumsätze nur mit Sondervereinbarung mitversichert sind. Und der alte Versicherer muss ebenfalls nicht mehr leisten, weil der Schadenfall im Januar eingetreten ist.

Darum prüfen Sie Ihre neue Police genau, ob Vorumsätze für bereits ausgelieferte Erzeugnisse mitversichert sind, am besten zusammen mit einem Spezialisten“, empfiehlt Lars Fuchs.


Produkthaftung: Welche Risiken lauern?

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So schützt Sie die Betriebs­ausfall­versicherung

BetriebsausfallversicherungJeder ist ersetzbar? Der Satz stimmt leider nicht immer. Wenn Inhaber von Einzel- oder Kleinbetrieben im Handwerk krank werden und eine Zeitlang ausfallen, steht oft der gesamte Betrieb still. Das betrifft vor allem Branchen, in denen es eine Meisterpflicht gibt, wie beispielsweise bei Elektrikern. Wenn Sie als Elektrikermeister krankheitsbedingt nicht arbeiten können, ist niemand mehr da, der die fachliche Verantwortung für ausgeführte Arbeiten übernimmt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Folge: Aufträge können nicht mehr angenommen werden. Und was dann?

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Kosten laufen im Krankheitsfall weiter

Die meisten Selbstständigen haben ihr Einkommen für den Fall einer längeren Krankheit mit einer Krankentagegeldpolice abgesichert. Ein wichtiger und sinnvoller Schutz. Kosten wie die Gebäudemiete oder Leasinggebühren für Maschinen und Fahrzeuge laufen aber weiter. „Genau hier springt bei Krankheit oder Unfall die Betriebsausfallversicherung ein“, erklärt Andreas Herber, Referent Schadenversicherung bei der INTER Versicherungsgruppe.

Vor allem Inhaber von Einzel- und Kleinbetrieben mit hohen Fixkosten sollten einmal über eine solche Absicherung nachdenken. In der Regel ist der Bedarf an einer Betriebsausfallversicherung umso größer …
… je weniger sich der Ausfall des Betriebsinhabers kompensieren lässt – etwa in Branchen mit Meisterpflicht oder in Einzelbetrieben.
… je höher die fortlaufenden Kosten sind.
… je geringer die Einkommensabsicherung über Krankentagegeld ist.

Tipp: Krankentagegeld und Betriebsausfallversicherung kombinieren!

Am besten fahren Sie, wenn Sie Krankentagegeld und Betriebsausfallversicherung miteinander kombinieren: Nutzen Sie das Krankentagegeld zur Absicherung des Nettoeinkommens und schützen Sie mit der Betriebsausfallversicherung die Liquidität durch Absicherung der fortlaufenden Betriebskosten.

Übrigens: Nicht verwechseln dürfen Sie die Betriebsausfallversicherung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Letztere springt in der Regel bei Einnahmeausfällen ein, die durch Sachschäden etwa nach Feuer, Wasserrohrbruch oder Sturm entstehen. Bei der Ausfallversicherung stehen dagegen Verluste durch Krankheit und Unfall des Betriebsinhabers im Fokus.


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