Mario Penack ist seit 1990 als Versicherungsmakler tätig.
Seit 2000 firmierte das Gewerbe als "Eingetragener Kaufmann."
2013 wurde das Einzelunternehmen im Rahmen des Umwandlungsgesetzes in eine GmbH umgewandelt, so dass die GmbH Rechtsnachfolger des Einzelunternehmes ist.
Mit Beginn der Arbeit wurden die Schwerpunkte bei der Betreuung von Mandanten aus dem gewerblichen und freiberuflichen Bereich gesetzt. Aufgrund unseres persönlichen Engagements im Interesse unserer Mandanten gegenüber der Versicherungswirtschaft und der zusätzlichen Kenntnis um die Probleme der zu versichernden Branchen sehen wir unseren Vorteil im Wettbewerb.
Was ist ein Versicherungsmakler?
Es gibt viele Wege, wie Sie einen Versicherungsvertrag erlangen können. Eine Möglichkeit ist, uns als Versicherungsmakler zu beauftragen.
Die Zusammenarbeit mit uns bietet Ihnen viele Vorteile, denn als Versicherungsmakler sind wir sind wir an keine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden und können Ihnen somit verschiedene Angebote unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften unterbreiten. So finden wir für Sie den passenden Versicherungsschutz, welcher geeignet ist Ihre Risiken abzudecken.
Als Versicherungsmakler unterliegen wir der behördlichen Aufsicht und dürfen unsere Tätigkeit nur ausüben, weil wir alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Diese sind:
● Wir müssen den Aufsichtsbehörden gegenüber belegen können, dass wir über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Durch Nachweis der dafür erforderlichen Qualifikation und der damit verbundenen Sachkunde haben wir diese Erfordernisse erfüllt.
● Wir besitzen einen einwandfreien Leumund und sind so ausgestattet und organisiert, dass wir unsere Aufgaben vollumfänglich erfüllen können.
● Wir verfügen über eine besondere Berufshaftpflichtversicherung, die eintritt, wenn wir Ihnen gegenüber einen Fehler begehen und Sie dadurch einen Vermögensnachteil erleiden sollten.
● Wir haben unsere Kundengespräche mit Ihnen von Gesetz wegen zu dokumentieren und Ihnen den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen auszuhändigen, es sei denn, dass Sie auf eine solche Beratungsdokumentation verzichten.
Was bedeutet das für Sie?
„Wer ist eigentlich mein Vertragspartner?“, werden Sie nun fragen, „die Versicherungsgesellschaft oder wir als Versicherungsmakler?“ Die Antwort ist einfach: beide sind es. Denn der von uns vermittelte Versicherungsvertrag kommt stets zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft zustande. Auch Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich Sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft aus dem Versicherungsvertrag. Wir sind als Versicherungsmakler Ihr Sachwalter und damit an Ihrer Seite für Sie tätig. In allen Fragen rund um den Versicherungsschutz unterstützen wir Sie.
Dies ist in dem Maklervertrag, den wir miteinander schließen, vereinbart. Sie bevollmächtigen uns, den Versicherungsgesellschaften gegenüber in Ihrem Namen für Sie tätig zu werden und bei der Schadenabwicklung mitzuwirken. Sie sind unser Vertragspartner, unser Kunde. Wir besorgen für Sie, nachdem wir Ihre Risiken gemeinsam mit Ihnen analysiert haben, den passenden Versicherungsschutz. Wir sind Ihr Experte, oder wie es der Bundesgerichtshof in einer Grundsatz-Entscheidung formuliert hat Ihr „treuhänderischer Bundesgenosse“.
Wir verstehen den Maklervertrag als Beginn einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Für unsere Dienstleistung müssen Sie nichts zusätzlich bezahlen. Wir erhalten für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages Courtage, welche bereits Bestandteil der Versicherungsprämie ist.
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